Infos
Die St. Johannisgemeinde
St. Johannis hat ca. 5000 Gemeindeglieder und bietet Gottesdienste in verschiedenen Formen, Kinder- und Jugendarbeit, Kirchenmusik, Lebensbegleitung, sowie zahlreiche Gruppenangebote: Jugendliche Teamer genauso wie Seniorengruppen, Meditatives Tanzen ebenso wie Hospizarbeit, Besuchskreise oder Posaunenchor, Gospelchor Mixed Generations oder Selbsthilfegruppen. In St. Johannis ist eigentlich immer was los. Höhepunkte sind große Konzerte, die Johannistage am 24. Juni, die Kinderbibelwochen und Jugendfreizeiten, sowie – in Kooperation mit den anderen Kirchen der Stadt- die LANGE NACHT DER KIRCHEN.
Unser Gemeindebrief "DIE GLOCKE"
DIE GLOCKE ist der Gemeindebrief der Ev. luth. St.-Johannis-Kirchengemeinde und wird seit über 20 Jahren kostenlos verteilt. Es gelingt nur, weil sich in all den Jahren stets ein Redaktionskreis um Inhalte, ein Verteilerkreis um das Austragen und ein verlässlicher Unterstützerkreis um Spenden und Einzahlungen gekümmert hat. In der GLOCKE, die alle drei Monate erscheint, erfahren Sie, was so in St. Johannis passiert. Wir drucken i.d.R. ein paar mehr Exemplare, so dass Sie unsere GLOCKE gern an Bekannte oder auch Orte/Cafés weitergeben können - solange der Vorrat reicht. Wenn Sie die GLOCKE nicht erhalten sollten, wenden Sie sich bitte an das Kirchenbüro.
Falls Sie den Druck mit einer Spende unterstützen möchten, dann vermerken Sie bitte bei der Überweisung den Hinweis "SPENDE GLOCKE ST. JOHANNIS Soltau".
(IBAN: DE05 2585 1660 0055 0260 41 BIC:NOLADE21SOL)
Sollten Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, bitten wir um die Angabe Ihres Namens mit Ihrer Anschrift auf der Überweisung.
Vielen Dank.
Falls Sie den Druck mit einer Spende unterstützen möchten, dann vermerken Sie bitte bei der Überweisung den Hinweis "SPENDE GLOCKE ST. JOHANNIS Soltau".
(IBAN: DE05 2585 1660 0055 0260 41 BIC:NOLADE21SOL)
Sollten Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, bitten wir um die Angabe Ihres Namens mit Ihrer Anschrift auf der Überweisung.
Vielen Dank.
SPENDEN
Sie möchten für St. Johannis Geld spenden?
Dann freuen wir uns, wenn Sie uns unterstützen:
Empfänger: St. Johannis Soltau
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Empfänger: St. Johannis Soltau
- SPENDE:
IBAN : DE05 2585 1660 0055 0260 41
BIC: NOLADE21SOL
mit Angabe des Spendenzweckes, z.B. "Kinder-und Jugendarbeit", "Eigenanteil St. Johannis für die Ev. Jugend Soltau-Wietzendorf", "Stadtkantorat" oder "Kirchenmusik", "Seniorenarbeit", "Kirchinnenraumsanierung", "Orgel"
- um Beispiele zu nennen -
- FREUNDE FÜR ST. JOHANNIS :
IBAN DE05 2585 1660 0055 0260 41
BIC: NOLADE21SOL
"FREUNDE St. Johannis"
- JOHANNIS-STIFTUNG:
IBAN DE28 2585 1660 0000 9737 35
BIC:NOLADE21SOL
„Zustiftung St. Johannis “
Bitte geben Sie bei einer Überweisung auch immer Ihren Namen mit Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen können.
Vielen Dank.
Vielen Dank.
TAUFE & KONFIRMATION
Tauftermine erfragen Sie bitte im Kirchenbüro Tel. 2263 oder melden Sie sich direkt bei jemandem aus dem Pfarramt.
Sie wissen noch keinen Taufspruch?
Den könnten Sie mithilfe des Internets herausfinden: Klicken Sie doch auf den folgenden LINK
https://www.taufspruch.de/step1.php
Mit Beginn des KU-Jahres 2022 ändert sich der Konfirmandenunterricht. Das neue KU-Jahr startet nun ab Pfingsten. Eingeladen werden Kinder der 3. bis 5. Klasse zu Angeboten aus der Kinder-und Jugendarbeit ( wie der Kinderbibelwoche, Kindergottesdienst, Kindernachmittagen oder zu Kinderfreizeiten) und zu Angeboten der Kirchenmusik. Die Kinder sammeln mit einer Stempelkarte Punkte aus den verschiedenen Angeboten und Erleben so Kirche in der Buntheit kirchlicher Arbeit.
Diese Phase steht für KU-A wie ANFANGEN.
Nach dieser Zeit folgt dann der Unterricht in KU8 (8. Schuljahr) an Projekttagen und mit Freizeiten. Darunter eine (Teil-) Woche nach Ratzeburg. Diese Phase lautet entsprechend dann KU-B wie BIS ZUR KONFIRMATION.
Sie wissen noch keinen Taufspruch?
Den könnten Sie mithilfe des Internets herausfinden: Klicken Sie doch auf den folgenden LINK
https://www.taufspruch.de/step1.php
Mit Beginn des KU-Jahres 2022 ändert sich der Konfirmandenunterricht. Das neue KU-Jahr startet nun ab Pfingsten. Eingeladen werden Kinder der 3. bis 5. Klasse zu Angeboten aus der Kinder-und Jugendarbeit ( wie der Kinderbibelwoche, Kindergottesdienst, Kindernachmittagen oder zu Kinderfreizeiten) und zu Angeboten der Kirchenmusik. Die Kinder sammeln mit einer Stempelkarte Punkte aus den verschiedenen Angeboten und Erleben so Kirche in der Buntheit kirchlicher Arbeit.
Diese Phase steht für KU-A wie ANFANGEN.
Nach dieser Zeit folgt dann der Unterricht in KU8 (8. Schuljahr) an Projekttagen und mit Freizeiten. Darunter eine (Teil-) Woche nach Ratzeburg. Diese Phase lautet entsprechend dann KU-B wie BIS ZUR KONFIRMATION.
Alle weiteren Informationen finden sich auf der Homepage der Evangelischen Jugend.
https://www.ej-soltau.de/Konfis
KIRCHENGESCHICHTE
Die St. Johanniskirche ist die älteste Soltauer Kirche . Sie wurde 1464 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Der steinerne Bau, der an die Stelle der bisherigen Holzkirche getreten war, wurde 1597/98 noch einmal erweitert. 1755 wurde die Kirche abgerissen und eine spätbarocke Saalkirche errichtet.
In der Weihnachtsnacht 1906 brannte die Kirche völlig aus. Die jetzige St. Johanniskirche wurde im neubarocken Stil wieder aufgebaut und 1908 eingeweiht.
1972/73 wurde sie in die jetzige Form umgebaut und ist ein multifunktionaler Kirchenbau. Die Gemeinderäume befinden sich alle in der Kirche. Ein eigenes Gemeindehaus gibt es nicht.
Ausführliche Hintergründe finden sich im Digitalen Kirchengemeindelexikon der Landeskirche:
https://kirchengemeindelexikon.de/einzelgemeinde/soltau-st-johannis/
Dort findet man auch die anderen Kirchengemeinden des Kirchenkreises Soltau und der anderen beteiligten Kirchengemeinden der Landeskirche. Viel Freude beim Entdecken!
In der Weihnachtsnacht 1906 brannte die Kirche völlig aus. Die jetzige St. Johanniskirche wurde im neubarocken Stil wieder aufgebaut und 1908 eingeweiht.
1972/73 wurde sie in die jetzige Form umgebaut und ist ein multifunktionaler Kirchenbau. Die Gemeinderäume befinden sich alle in der Kirche. Ein eigenes Gemeindehaus gibt es nicht.
Ausführliche Hintergründe finden sich im Digitalen Kirchengemeindelexikon der Landeskirche:
https://kirchengemeindelexikon.de/einzelgemeinde/soltau-st-johannis/
Dort findet man auch die anderen Kirchengemeinden des Kirchenkreises Soltau und der anderen beteiligten Kirchengemeinden der Landeskirche. Viel Freude beim Entdecken!
KIRCHENFÜHRER
Audiodatei Glockengeläut von St. Johannis
(aufgenommen und zur Verfügung gestellt von Horst Wundschuh)
CHRISTLICHE PATIENTENVORSORGE
ABGELTUNGSSTEUER
Seit 2009 wird die auf einen Steuersatz von 25% begrenzte Kapitalertragsteuer sowie auf Antrag die darauf entfallende Kirchensteuer direkt an der Quelle ihrer Entstehung erhoben, also in der Regel bei den Banken, und an die Finanzbehörden abgeführt. Soweit dieser Antrag nicht gestellt wurde, werden die Kapitalerträge zur Festsetzung der Kirchensteuer im Rahmen der individuellen Einkommensteuererklärung angegeben. Falls der persönliche Steuersatz unter 25% liegt, besteht die Möglichkeit, die zuviel einbehaltenen Steuern über den Weg der Einkommensteuererklärung erstattet zu bekommen (Günstigerprüfung); das bleibt auch in Zukunft so.
Die bisherige Steuerfreistellung von Kapitalerträgen bleibt beibehalten.
Die bisherige Steuerfreistellung von Kapitalerträgen bleibt beibehalten.
Der Datenschutz ist gewährleistet
Mit der Kennziffer können die Banken die einbehaltene Kirchensteuer an die jeweilige evangelische Landeskirche weiterleiten, der der Kunde angehört. Die Verarbeitung des Religionsmerkmals erfolgt in einer gesicherten Umgebung, d.h. für den Mitarbeiter der Bank ist die Religionszugehörigkeit des Kunden nicht einsehbar, es wird nicht in seinen Kundenstammdaten ausgewiesen.
Wenn der Bankkunde dennoch wünscht, dass sein Religionsmerkmal als Kennziffer den zum Steuerabzug verpflichteten Geldinstituten nicht mitgeteilt wird, kann er der Weitergabe ausdrücklich widersprechen und einen Sperrvermerk setzen lassen. Dafür gibt es ein amtliches Formular beim Bundeszentralamt für Steuern https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=C5234ACA874485E83FDA, siehe PDF am Endes dieses Artikels . Die Bank erhält dann den neutralen 0-Wert und behält keine Kirchensteuer ein. Das zuständige Finanzamt erhält hiervon Mitteilung. Das Kirchenmitglied ist dann verpflichtet, im Rahmen der Steuererklärung im Folgejahr gegenüber dem Finanzamt die für die Berechnung der Kirchensteuer notwendigen und vollständigen Angaben zu machen.
Wenn der Bankkunde dennoch wünscht, dass sein Religionsmerkmal als Kennziffer den zum Steuerabzug verpflichteten Geldinstituten nicht mitgeteilt wird, kann er der Weitergabe ausdrücklich widersprechen und einen Sperrvermerk setzen lassen. Dafür gibt es ein amtliches Formular beim Bundeszentralamt für Steuern https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=C5234ACA874485E83FDA, siehe PDF am Endes dieses Artikels . Die Bank erhält dann den neutralen 0-Wert und behält keine Kirchensteuer ein. Das zuständige Finanzamt erhält hiervon Mitteilung. Das Kirchenmitglied ist dann verpflichtet, im Rahmen der Steuererklärung im Folgejahr gegenüber dem Finanzamt die für die Berechnung der Kirchensteuer notwendigen und vollständigen Angaben zu machen.